Digitalisierung mit geschultem Personal umsetzen

Die vom StartChancen-Programm geforderte zukunftsorientierte, datengestützte Qualitätsentwicklung bringt die Herausforderung mit sich, Digitalisierung erfolgreich und nachhaltig an der Schule umzusetzen. Dabei ist Digitalisierung an Schulen keine Hauruckaktion, vielmehr muss sie als Prozess gestaltet werden. Mit der Schulung von Digitalisierungsbeauftragten schaffen Sie wertvolle Multiplikatoren, um diese Aufgabe zu bewältigen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch „Zukunftsweisende Schulleitung – Mit KI neue Ansätze der Schulorganisation erschließen“ von Carsten Arntz und Stephan Kämper, welches am 28.10.2024 bei RAABE erschienen ist.

Digitalisierungsbeauftragte

Digitaler Unterricht hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben der wichtigen digitalen Ausstattung von Schulen, ist es für Schulleitungen enorm bedeutsam und entlastend, qualifizierte Mitarbeitende an der Hand zu haben, welche die Implementierung von digitalen Medien in den Unterricht begleiten. Eine digitale Tafel oder ein digitales Endgerät garantieren nicht, dass der Unterricht automatisch besser wird. Digitalisierungsbeauftragte sind geeignete Personen, die das Kollegium darin unterstützen, ihren Unterricht gewinnbringend digital zu gestalten.

Rechtliche Grundlage:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2023e) zeigt die rechtliche Grundlage für die Digitalisierungsbeauftragung in der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)“ unter dem Titel „Lehren und Lernen in der Digitalen Welt, Digitalisierungsbeauftragte“ auf. Die Schulleitung entscheidet mit Beteiligung des Lehrerrats über eine geeignete Person. Die Besetzung der Funktion soll mit dem Einverständnis der Lehrkraft erfolgen. Ziel ist der Erwerb von Handlungskompetenz für die in der Qualifizierung zu erwerbenden Kompetenzen sowie eine Rollenklarheit.

Welche Aufgaben erfüllen Digitalisierungsbeauftragte?

  1. Das schulische Medienkonzept weiterentwickeln

Wichtig ist, dass das Medienkonzept einer regelmäßigen Evaluation bedarf und immer wieder angepasst und fortgeschrieben wird: „Ein Medienkonzept ist kein starres Konzept für die Schublade, sondern muss in regelmäßigen Abständen in den Fachgruppen pädagogisch überprüft und hinsichtlich der technischen Umsetzung im Gespräch mit dem Schulträger angepasst werden“ (Ministerium für Schule und Bildung, 2019., S. 15).

  1. Das Kollegium über die Möglichkeiten der digitalen Unterrichtsgestaltung informieren

In ihrer Funktion sollten Digitalisierungsbeauftragte grundlegende Kenntnis von geeigneten Möglichkeiten haben und einen Einsatz begleiten. Ein klassischer und oft zitierter Leitfaden für die Verwendung von digitalen Medien im Unterricht ist das SAMR-Modell. Ein weiteres ist das 4K-Modell. Beide Modelle können bei der Eingliederung von digitalen Medien helfen. Die Digitalisierungsbeauftragten verstehen sich als Ansprechpersonen für die Nutzung von digitalen Medien im Unterricht.

  1. Die vom Land organisierten Vernetzungsveranstaltungen besuchen

Die Bezirksregierungen des Landes NRW unterstützen die Digitalisierung und die Verantwortung der Digitalisierungsbeauftragten in den Schulen mit sogenannten Vernetzungsveranstaltungen. Diese finden in regelmäßigen Abständen – meistens einmal im Quartal – statt und haben den Austausch der verschiedenen Beauftragten zum Ziel.

Digitalisierungsbeauftragte als menschliche Schulentwicklungsmotoren

Digitalisierungsbeauftragte nehmen in der Schulentwicklung einen zentralen Stellenwert ein. Sie koordinieren und beraten das Kollegium bei der Aktualisierung des Unterrichts. Fünf Module und 30 Fortbildungsstunden qualifizieren die Beauftragten dazu. Dabei sollten sie stets im Blick behalten, dass die Implementierung von digitalen Werkzeugen in den Unterricht ein Marathon und kein Sprint ist. Die Partizipation des Kollegiums und das Ernstnehmen von Kritik sind in diesem Entwicklungsschritt bedeutsam. Den Weg zu einem digitalen Unterricht beschreiten alle an der Schule Beteiligten gemeinsam. Dabei geht es nicht um eine radikale Umstellung des Unterrichts. Der punktuelle und durchdachte Einsatz kann bereits zu Verbesserungen führen. Analoge und digitale Medien stehen problemlos nebeneinander. Sie können sich auf dem Weg zu einem „guten Unterricht“ wunderbar ergänzen.


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Literatur:

  • Arntz, C. & Kämper, S. (2024). Zukunftsweisende Schulleitung – Mit KI neue Ansätze der Schulorganisation erschließen. Stuttgart. Dr. Josef Raabe Verlags-GmbH.

  • Bezirksregierung Düsseldorf (o. D.). Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal.

  • Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2019). In sieben Schritten zum schulischen Medienkonzept. Leitfaden für Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. (2. Aufl.). Bildungsportal NRW.

  • Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2023). Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte. BASS 12-21 Nr. 20. Bildungsportal NRW.

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