Chancenkonzept - Was ist das?

Mit der Einführung der Chancenkonzepte setzt das Startchancen-Programm einen neuen Maßstab in der Förderung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen. Ende 2023 haben Bund und Länder die verpflichtende Einführung dieser Konzepte beschlossen, um sicherzustellen, dass die Mittel aus Säule II des Programms zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Bis Ende Januar 2025 müssen alle Startchancen-Schulen ihr individuelles Chancenkonzept vorlegen – eine Voraussetzung, um die Fördermittel aus dem Chancenbudget zu erhalten.

Was sind Chancenkonzepte – und warum sind sie wichtig?

Die Chancenkonzepte sind ein Instrument, das den Schulen einen klar strukturierten Rahmen bietet, um Fördermaßnahmen datenbasiert und zielgerichtet zu planen und umzusetzen. Sie bestehen aus mehreren Schritten, die sicherstellen, dass die Mittel aus dem Chancenbudget nachhaltig eingesetzt werden. Das Ziel ist klar: Jede Schule soll konkrete Entwicklungsziele verfolgen und messbare Verbesserungen erzielen, etwa in den Basiskompetenzen Deutsch und Mathematik.

Diese Vorgehensweise basiert auf der Erkenntnis, dass Bildungserfolg nicht dem Zufall überlassen werden kann. Statt pauschaler Maßnahmen setzt das Konzept auf individuelle Lösungen, die sich an den Bedürfnissen und Herausforderungen jeder einzelnen Schule orientieren.

Was müssen Schulen jetzt tun?

Die Entwicklung eines Chancenkonzepts erfordert systematisches Arbeiten und den gezielten Einsatz von Daten. In den meißten Bundesländern müssen Schulen ihr Konzept bis Ende Januar 2025 bei den zuständigen Behörden einreichen. Dieses umfasst:

  1. Analyse der Ausgangslage: Schulen müssen ihre Situation mithilfe von Lernstandserhebungen, Sozialdaten und weiteren verfügbaren Informationen analysieren. Diese Daten bilden die Grundlage für die Planung.

  2. Zielsetzung: Basierend auf der Analyse definieren die Schulen klare Ziele, etwa die Steigerung der Kompetenzen in Deutsch oder die Verbesserung der sozialen Teilhabe der Schülerinnen und Schüler.

  3. Maßnahmenplanung: Es müssen konkrete Maßnahmen formuliert werden, die den gesetzten Zielen entsprechen. Diese Maßnahmen sollten auf evidenzbasierten Programmen wie BiSS-Transfer, QuaMath oder SchuMaS beruhen, die im Orientierungspapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) empfohlen werden.

  4. Evaluation: Schulen sind verpflichtet, die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies gewährleistet, dass die Fördermittel effizient eingesetzt werden.

Wie unterstützen die Länder die Umsetzung?

Viele Bundesländer haben bereits Unterstützungsangebote geschaffen, um Schulen bei der Erstellung ihrer Chancenkonzepte zu begleiten:

  • Baden-Württemberg bietet mit der Plattform LOBW UP ein zentrales Tool, das Schulen und externe Beratungskräfte vernetzt. Zudem hat das Kultusministerium empfohlen, externe Beratung in Anspruch zu nehmen – eine Dienstleistung, die aus Säule II finanziert werden kann.

  • Nordrhein-Westfalen arbeitet an einem Katalog förderbarer Maßnahmen, der im Januar 2025 veröffentlicht wird. Dieser soll den Schulen eine Orientierung bieten, welche Programme und Angebote mit dem Chancenbudget realisiert werden können.

  • Hessen hat bereits erste Mittel aus Säule II vergeben und zeigt damit, dass die Umsetzung der Chancenkonzepte nicht warten muss.

Was bedeutet das für Schulen?

Für die Schulen bedeutet die Einführung der Chancenkonzepte eine Chance, aber auch eine Verpflichtung. Sie erhalten nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch die Möglichkeit, ihre Schulentwicklung nachhaltig zu gestalten. Gleichzeitig müssen sie Verantwortung übernehmen, ihre Maßnahmen gezielt zu planen und deren Wirkung nachzuweisen.

Dabei können Schulen auf externe Unterstützung zurückgreifen: Zum Beispiel bietet das Beratungsangebot von Klett maßgeschneiderte Lösungen für die Entwicklung und Umsetzung von Chancenkonzepten. Diese umfassen Konzeptberatung, Vor-Ort-Begleitung und die Unterstützung bei der Evaluation – allesamt Maßnahmen, die aus Säule II finanziert werden können.

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