Nachgefragt: Chancenbudget in NRW
Vor zwei Wochen berichteten wir bereits über die Förderfähigen Angebote, die NRW für das Chancenbudget auflistete. Das Land sorgte für einige Verwirrung, weil es sich bisher nur um kostenlose Angebote aus vorherigen Bildungsprogrammen handelte. Auf Nachfrage hieß es aus dem nordrhein-westfälischen Schulministerium:
“Im Rahmen des Chancenbudgets der Säule II stellt das Land Nordrhein-Westfalen den rund 920 Startchancen-Schulen eine Reihe geeigneter Angebote und Maßnahmen zur Verfügung, mit denen sie ihre programmbezogenen Ziele erreichen und die Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler gezielt verbessern können. Die Angebote sind insbesondere darauf ausgerichtet, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Zudem sollen die sozial-emotionalen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen verbessert und das Miteinander in den Schulen gestärkt werden. Daher wird es perspektivisch auch Angebote zur Demokratiebildung, zur kulturellen Bildung sowie zur Förderung der motorischen Fähigkeiten geben.
Die Angebote beinhalten sowohl konkrete Unterrichtsvorhaben und -materialien als auch Maßnahmen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern. Es handelt sich zum einen um Maßnahmen, die auf bereits bekannten und bewährten Angeboten aufbauen und für das Startchancen-Programm weiterentwickelt werden. Zum anderen werden im weiteren Verlauf auch neue Angebote eigens für das Startchancen-Programm entwickelt, die passgenau auf weitere Bedürfnisse der Schulen abzielen. Das Schulministerium wählt alle Angebote generell auf der Grundlage des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Orientierungspapiers zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen aus (Säule II). Alle Maßnahmen sind wissenschaftlich fundiert, praxistauglich sowie landesweit verfügbar. Darüber hinaus vertraut das Ministerium auf die pädagogische Fachexpertise der Lehrkräfte, die sich in eigener Verantwortung und mit Blick auf die Bedarfe und Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler vor Ort für die besten Angebote entscheiden. Die Schulen können zudem auf ihre Erfahrungen aus den Aktionsprogrammen „Ankommen und Aufholen“ sowie „Integration“ zurückgreifen. Die Angebote dürfen auch von kommerziellen Anbietern stammen. Als Vorgabe gilt, dass die Maßnahmen neben den oben dargelegten Kriterien auch den Vorgaben des Vergaberechts, des Datenschutzes und der Informationssicherheit entsprechen müssen.
Zudem empfiehlt das Ministerium auf seiner Webseite: “mit einem Chancenbudget kann unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden”
Wir empehlen daher frühzeitig einen Beratungstermin auf https://www.startchancen-programm.com/ zu buchen und sich über die weiteren Optionen und Vorgehen zum Startchancen-Programm sowie das Chancenbudget zu lassen.
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