Unsicherheit bei der Auswahl der Mittel im Startchancen-Programm
Klare Vorgaben der Bundesländer stehen noch aus
Viele Schulen fragen sich, wie die Mittel aus Säule II des Startchancen-Programms (SCP) verwendet werden sollen. Während ein Drittel der Mittel als Chancenbudget frei verwendet werden kann, müssen zwei Drittel für festgelegte, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen eingesetzt werden. Konkrete Vorgaben fehlen jedoch noch in den meisten Bundesländern, abgesehen von Rheinland-Pfalz, das bereits einen Prüfungsprozess für Bildungsprodukte gestartet hat. Ergebnisse aus diesem Prozess stehen allerdings noch aus.
Was ist auf Bundesebene und in den Ländern bekannt?
Im Originaldokument des SCP werden zwei Programme besonders hervorgehoben: BiSS-Transfer (für Sprachförderung) und QuaMath (für Mathematikförderung). Diese Programme gelten als bewährte Beispiele, die zur Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik beitragen sollen. Allerdings sind sie nicht verpflichtend. Andere Bundesländer, wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, haben bisher ebenfalls keine klaren Vorgaben gemacht, welche Programme verpflichtend zu nutzen sind. Schulen haben daher aktuell noch Freiheiten, stehen aber vor Unsicherheiten, bis offizielle Kataloge veröffentlicht werden.
Anforderungen an Maßnahmen aus Säule II
Förderung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik.
Digitalität: Einsatz von datengestützten Tools zur individuellen Lernförderung.
Sozial-emotionale Förderung und Persönlichkeitsentwicklung.
Inklusive und diversitätssensible Ansätze
Gütesiegel als Orientierung: Das RAL-Gütesiegel im Bildungsbereich
Da bisher nur wenige offizielle Vorgaben veröffentlicht wurden, können Schulen Gütesiegel als wertvolle Orientierungshilfe nutzen, um qualitativ hochwertige Programme und Materialien auszuwählen. Besonders das RAL-Gütesiegel hat sich als zuverlässiges Qualitätskennzeichen etabliert. Vergleichbar mit der DIN-Norm, die technische Standards festlegt, steht das RAL-Gütesiegel für geprüfte Qualität in verschiedenen Bereichen, darunter auch die Bildung.
Das RAL-Gütesiegel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die strengen Qualitätskriterien unterliegen und unabhängig geprüft wurden. Im Bildungsbereich bedeutet dies, dass Materialien oder Programme mit diesem Siegel als besonders hochwertig gelten. Es bestätigt, dass diese Angebote nicht nur pädagogisch wertvoll sind, sondern auch effizient und nachhaltig in der Förderung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden können. Gerade in Zeiten, in denen verbindliche Kataloge von Bildungsministerien noch fehlen, bietet das RAL-Gütesiegel eine hilfreiche Orientierung für Schulen, um sichere Entscheidungen bei der Mittelverwendung zu treffen.
Programme, die mit dem RAL-Gütesiegel ausgezeichnet sind, unterliegen regelmäßigen Prüfungen und müssen weiterhin hohe Standards erfüllen. Für Schulen, die derzeit unsicher sind, welche Programme sie in ihre Förderpläne aufnehmen sollen, kann dieses Siegel eine verlässliche Entscheidungshilfe sein. Es gewährleistet, dass die geförderten Maßnahmen den Anforderungen des SCP entsprechen, insbesondere in den Bereichen der individuellen Förderung und der Digitalisierung.
Fazit
Die Unsicherheit über die Mittelverwendung in Säule II bleibt bestehen, doch es ist zu erwarten, dass alle Bundesländer in naher Zukunft verbindliche Kataloge veröffentlichen werden. Bis dahin können Schulen auf bewährte Programme wie BiSS-Transfer und QuaMath zurückgreifen sowie auf Gütesiegel wie das RAL-Gütesiegel, um qualitativ hochwertige und geprüfte Programme auszuwählen.
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Quellen: offizielle Seiten der Bundesländer, BMBF und RAL-Gütesiegel