Schulentwicklung im Startchancen-Programm

Startchancenprogramm für Schulen in herausfordernder Lage

Das Startchancenprogramm ist mit insgesamt 20 Milliarden Euro das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der BRD. Es richtet sich – entlang länderspezifischer Sozialindizes – an sozioökonomisch benachteiligte Schulen und hierunter besonders an Grundschulen.

Die „Chancen“ im Namen des Förderpakets stehen für Bildungschancen, für die Chance auf eine Bildungsgerechtigkeit und eine insgesamt bessere Bildung. Doch es gibt auch Kritik an dem Programm.

Chancen und Risiken

Damit die Chancen ergriffen und Risiken minimiert werden können, ist es daher ratsam, aus früheren Programmen zu lernen. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die bürokratischen Hürden im Rahmen des DigitalPakt Schule haben viele Schulen ausgebremst. Die Digitale Fortbildungsoffensive NRWs warf Probleme in Bezug auf die Kommunikationsstrategie, den (zu kurzen) Planungsvorlauf, die (fehlende) Bedarfsermittlung, die (ausgebliebene) Verzahnung der drei Parallelmaßnahmen und die Nachhaltigkeit des Programms auf.

Nun werden Startchancenschulen mit Geldern ausgestattet, die sinnvoll investiert werden wollen. Die Rahmenbedingungen sind vielen Schulen längst noch nicht klar – und von einer kohärenten Umsetzungsstrategie kann auf Seiten des Bundes, der Länder und der Schulen ebenfalls noch nicht die Rede sein.

Damit das Startchancenprogramm nicht bereits mit Startschwierigkeiten losgeht, benötigen die Startchancen-Schulen Unterstützung. Es gibt insgesamt 3 Programmsäulen, die gefördert werden:

I. Lernumgebung

II. Schul- und Unterrichtsentwicklung

III. Personal

Säule II: Chancenbudgets

Besondere Aufmerksamkeit verdienen hierunter die sogenannten „Chancenbudgets“ aus Säule II, welche mit 30 % der Fördermittel bedacht sind und relativ frei von den Schulen eingesetzt werden können. Obschon die ausgewählten Schulen finanzielle Mittel über 10 Jahre hinweg erhalten werden, können diese entgegen anderen Programmen und Budgets auch über ein Schul- oder Kalenderjahr hinaus „angespart“ werden. Dies eröffnet den Schulen noch mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum und vermeidet unnötigen Zugzwang, Gelder um des reinen Ausgebens willen einzusetzen.

Die Chancenbudgets sind „für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung“ bestimmt. Dies sind bspw. für das mit knapp 5.500 Schulen stärkste Bundesland NRW bei ca. 900 teilnehmenden Schulen Bundesmittel in Höhe von 64,5 Millionen Euro pro Jahr.

Die Gelder aus Säule II sollen zu zwei Dritteln für Maßnahmen genutzt werden, „die sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus den Ländern positiv auf die verschiedenen Zielebenen auswirken können. […] Für weitere Vorhaben steht den Schulen jeweils ein Drittel ihres Chancenbudgets zur freien Verfügung.“

Die Gefahr, dass mit den finanziellen Mitteln die Schulen in eine Überforderungssituation geraten, weil sie a) noch nie so viele Mittel zur – mehr oder minder – freien Verfügung hatten und sie b) damit in Maßnahmen investieren könnten, die dem schulischen Personal zunächst Mehraufwand aufbürdet, ist hoch. Doch auch für Beratung und Prozessbegleitung können die Startchancen-Schulen ihre Mittel einsetzen.

Seien es konkrete Fortbildungsangebote, eine beratende Unterstützung bei der Entwicklung neuer Fortbildungsformate, Prozessmoderationen, systemisches Coaching für Schulleitungen und Steuergruppen, Team- und Einzelsupervision für Lehrkräfte und weiteres Personal: All dies kann von den Startchancen-Schulen künftig in Anspruch genommen und über das Chancenbudget finanziert werden.

Erste Schritte

Es empfiehlt sich, mit dem Eintritt in das Startchancenprogramm den Rahmen und

die Ziele für die eigene Schule abzustecken. Hierzu gehören bspw.

- eine professionelle Erstberatung,

- die Bildung eines schulinternen Startchancenteams,

- die Wahl einer externen Prozessbegleitung,

- die partizipative Entwicklung und Festlegung der schuleigenen Programmziele

- und eine datengestützte Standortbestimmung.

Darüber hinaus sollte die Teilnahme am Startchancenprogramm als agiler und iterativer Prozess betrachtet werden. Keine Schule wird ihren „Masterplan“ in der Schublade liegen haben, welcher sie über die zehn Jahre des Programms tragen wird, ohne an Aktualität und Gültigkeit zu verlieren. Die Anforderungen an und Herausforderungen von Startchancen-Schulen werden in den nächsten Jahren nicht weniger. Insofern sind finanzielle Mittel richtig und wichtig – und doch nicht die Lösung systembedingter Probleme.

Fazit

Ich sehe die größte Chance des Startchancenprogramms darin, dass Schulentwicklung systematischer und langfristiger angelegt wird und dass sich Coaching- und Supervisionsangebote für schulisches Personal etablieren, so wie es in anderen psychosozialen Berufen längst schon der Fall ist. Dies kann die Zufriedenheit und Gesundheit des schulischen Personals erhöhen, zu einer Professionalisierung von Schulentwicklungsarbeit und Qualitätsmanagement beitragen und durch zielgerichtete und aufeinander abgestimmte Maßnahmen die Basiskompetenzen, das sozial-emotionale Wohlbefinden und die Fähigkeit zu demokratischer Teilhabe der Schülerinnen und Schüler fördern.

Möchten Sie mehr über das Startchancen-Programm und dessen Umsetzung erfahren? Registrieren Sie sich für unseren Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Quellen:

Offizielle Angaben des Bundesbildungsministeriums

Offizielle Angaben der Bildungsministerien der Länder

Eckpunktepapier zum Startchancen-Programm

Magazin Campus Schulmanagement

Zurück
Zurück

Anleitung zur Verwendung von Mitteln aus Säule II

Weiter
Weiter

Der Blog bald in neuem Gewand!