Bund und Länder einigen sich auf Details zum Startchancen-Programm
Am 27. September 2024 haben sich Bund und Länder auf eine entscheidende Vereinbarung zur Finanzierung und Umsetzung des Startchancen-Programms geeinigt. Ziel des Programms ist es, die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu stärken und insbesondere Schulen in sozial benachteiligten Regionen zu fördern. Diese Einigung, veröffentlicht im Bundesanzeiger, markiert den Startschuss für die Programmlaufzeit von zehn Jahren, die im Schuljahr 2024/25 beginnt. Das Programm umfasst rund 4.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen. Im Fokus stehen die Verbesserung der Lernbedingungen und die gezielte Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen kommen.
Drei zentrale Beschlüsse der Vereinbarung:
Mittelverteilung in Säule II: Chancenbudgets Ein zentrales Element des Programms ist das Chancenbudget (Säule II), das den Schulen Spielraum für individuelle, bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung bietet. Zwei Drittel der Mittel müssen für evidenzbasierte Maßnahmen genutzt werden, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nachweislich zur Verbesserung der Bildungsqualität beitragen. Dazu gehören Programme wie BiSS-Transfer (Bildung in Schrift und Sprache) und QuaMath (Mathematikförderung), die bereits in den Ländern erfolgreich umgesetzt werden. Diese Programme stärken Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik und fördern die sozio-emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Im Jahr 2024 werden hierfür 150 Millionen Euro bereitgestellt. In den darauffolgenden Jahren wird die Summe auf 300 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Eine umfassende Überprüfung der Mittelverwendung und Programmziele ist für das Jahr 2029 geplant.
Digitale Transferplattform SODIX/MUNDO Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Vereinbarung ist der Aufbau einer digitalen Transferplattform über die länderübergreifende Bildungsinfrastruktur SODIX/MUNDO. Hier sollen qualitätsgesicherte Materialien und Angebote für die Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Diese Plattform wird nicht nur den teilnehmenden Startchancen-Schulen zugänglich sein, sondern auch anderen Schulen in Deutschland als Wissensspeicher dienen.
Lenkungskreis zur Programmsteuerung Zur Steuerung des Programms wird ein Lenkungskreis eingerichtet, der aus Vertretern von Bund und Ländern besteht. Dieser überwacht die Einhaltung der Programmziele, die ordnungsgemäße Mittelverwendung und evaluiert die Fortschritte der Schulen. Der Lenkungskreis wird sicherstellen, dass die Programmvorgaben eingehalten werden und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Diese Vereinbarung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer verbesserten Bildungslandschaft in Deutschland. Durch gezielte finanzielle Unterstützung, innovative digitale Angebote und eine klare Steuerung sollen langfristig die Bildungs- und Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Verhältnissen nachhaltig verbessert werden.
Quellen: Bekanntmachung des BMBF vom 27.09.2024
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