NRW - Schulen dürfen selbst entscheiden

Das Startchancen-Programmin in NRW

Das Startchancen-Programm stellt eine erhebliche finanzielle und strukturelle Unterstützung für Schulen in sozioökonomisch herausfordernden Lagen dar. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind insgesamt 920 Schulen für die Teilnahme vorgesehen. Das Programm startet mit den ersten 400 Schulen im Sommer 2024, und weitere 520 Schulen werden im Jahr 2025 hinzukommen. Die vorläufige Liste haben wir bereits im Post letzte Woche gezeigt.

Finanzielle Zuwendungen und deren Verwendung:

NRW wird über die Laufzeit von zehn Jahren insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro vom Bund erhalten, wobei das Land zusätzlich den gleichen Betrag beisteuert, was zu einer Gesamtförderung von etwa 4,6 Milliarden Euro führt. Diese Mittel sin, entsprechend den Säulen I, II und III dafür vorgesehen, die Bildungsinfrastruktur zu verbessern, zusätzliches pädagogisches und sozialarbeiterisches Personal zu finanzieren und flexible "Chancen-Budgets" für die Schulen bereitzustellen. Diese Budgets sollen den Schulen ermöglichen, spezifisch auf ihre individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen zu reagieren, etwa durch die Unterstützung bei der Schulentwicklung oder die Förderung von interkulturellen Projekten.

Kriterien für die Auswahl der Schulen:

Wie bereits in einem anderen Post ausführlicher beschrieben erfolgt die Auswahl der Schulen für das Startchancen-Programm nach dem Schulsozialindex, der Faktoren wie Armut und Migrationshintergrund berücksichtigt. Schulen, die besonders hohe Herausforderungen aufweisen (Stufen 6 bis 9 des Index für Grundschulen und Stufen 7 bis 9 für weiterführende Schulen), sind primäre Kandidaten für die Teilnahme am Programm. Förderschulen und Berufskollegs, die nicht direkt vom Index erfasst werden, wurden nach ähnlichen Kriterien ausgewählt. Der Schulsozialindex ist öffentlich auf der Seite des Ministeriums zu finden.

Prozess und Zustimmung zur Teilnahme:

Trotz der automatischen Vorauswahl durch den Schulsozialindex müssen Schulen und ihre Träger, in der Regel die Städte und Gemeinden, der Teilnahme zustimmen. Falls eine Schule sich gegen die Teilnahme entscheidet, rückt eine andere Schule von der Warteliste nach. Den Schulen bleibt also die Wahl.

Langfristige Perspektiven und wissenschaftliche Begleitung:

Das Programm wird wissenschaftlich evaluiert, um seine Effektivität über die zehn Jahre Laufzeit hinweg zu überwachen. Nach Ablauf des Programms wird basierend auf den Ergebnissen der Evaluation entschieden, wie erfolgreich die Maßnahmen waren und welche weiteren Schritte erforderlich sind, um die Bildungslandschaft in NRW nachhaltig zu verbessern.

Quelle, Stand 07.05.24: Offizielle Mitteilungen des Landes Nordrhein-Westfalen

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