Das sind die Startchancen-Schulen
Am 02.02.24 veröffentlichte das BMBF drei Dokumente zum Startchancen-Programm: in ihnen verbergen sich Details zur genauen Verteilung der Budgets der drei Säulen des Startchancenprogramms. Einige Kerninformationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Es wurden (Stand 07.02.24) unseres Wissens nach noch keine Listen von Schulen veröffentlicht, die als Startchancenschulen 2024 starten können, sobald wir diese Listen entdecken, werden wir sie im Startchancen- Newsletter aussenden. Melden Sie sich gerne für unseren Newsletter am Ende dieser Seite an.
Die Budgets aus Säule II und III werden vorraussichtlich gleichteilig an die 4.000 Schulen verteilt.
Säule I wird folgendermaßen bedarfsorientiert verteilt:
Die Länder ertsellen einen Sozialindex für Ihre Schulen , der wie folgt gewichtet wird ( Einige Länder haben bereits eigene Sozialindizes erstellt, die sie stattdessen verwenden dürfen):
40% Anteil Schüler*innen unter 18 Jahren, die zu Hause nicht Deutsch sprechen.
40% Armutsgefährdungsquote der Schüler*innen.
20% negatives Bruttoinlandsprodukt (BIP) des jeweiligen Bundeslandes.
Der Höhe der Beiträge des Landes zur gesamten Finanzierung des Programms (Die genaue Aufschlüsselung dieser Beiträge finden Sie auf Seite 7 der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programm vom BMBF).
Den Mindestanforderungen von Benachteiligung gemessen an Armut und Migration, d.h. der Anzahl der Schülerinnen und Schüler die dort jeweils vom Startchancen-Programm profitieren würden.
Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)
Für das Schuljahr 2024/25 ist ein Start mit rund 1000 Schulen, welche auf alle Bundesländer verteilt werden, geplant. Die Länder verkünden im Folgenden jeweils zum 01. Juni, welche weiteren Schulen als Startchancen-Schulen ausgewählt wurden. Ab 2026/27 garantieren die Bundesländer, das alle 4000 Schulen aufgenommen wurden.
Die Anzahl der Startchancen-Schulen in jedem Land hängt stark von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler die vom Startchancen-Programm profitieren würden, ab.
Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034
Des Weiteren heißt es Seitens des BMBFs, dass sich Startchancen-Schulen zu individueller Diagnostik, adaptiver Förderung und datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung verpflichten müssten.
Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Eckpunktepapier zum Startchancen-Programm
Ebenso sollen die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur „Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vom 12. Oktober 2023 bei Startchancen-Schulen zur Anwendung kommen.
Quelle (Stand 07.02.24): BMBF: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034
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